Vermögen Basisrente "Rürup" - der steuerlich geförderte Rentensparvertrag |
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Bei der BasisRente ("Rüruprente") unterstützt der Staat die private Eigeninitiative zur Altersvorsorge durch steuerliche Förderung in der Ansparphase. Förderberechtigt ist jeder. Das Gesetz schreibt vor, dass zum Ablauf mindestens die eingezahlten Beiträge garantiert sein müssen. Ein Rürupvertrag ist zudem pfändungssicher. |
Wie
funktioniert die Förderung?
Das
Fördermodell der BasisRente ist so einfach wie transparent:
Die Beiträge zur BasisRente werden als Sonderausgaben bei der
Emittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt und
wirken sich so steuermindernd aus. Ab dem Jahr 2010 können
70% Prozent der Beiträge bei der Einkommenssteuerveranlagung
innerhalb der Höchstbeträge (20.000 Euro bei Ledigen und 40.000
Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren) geltend gemacht werden.
Der absetzbare Betrag steigt bis zum Jahr 2025 um jährlich zwei
Prozentpunkte auf 100 Prozent (2011=72%, 2012=74%, 2013=76%,
usw.).
Die lebenslange
Rentenleistung der BasisRente wird später bei Renteneintritt
(nachgelagert) zum dann geltenden individuellen Satz versteuert.
Bis zum Jahr 2040 steigt der zu versteuernde Teil der Rente
stufenweise an, wobei für den einzelnen Rentner das Jahr des
Renteneintritts zählt. Der steuerfreie Anteil der Rente bleibt
dann für den Einzelnen lebenslang gleich.